Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Haus Hubertus, Westerstrasse 19, Tim Lehrke, 26757 Borkum - gültig ab dem 1. März 2024
Die AGB besteht aus 1 Teilen
1.Teil BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN und ALLGEMEINES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hotel Haus Hubertus, Westerstr. 19, 26757 Borkum , Tim Lehrke
I.) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA) Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen bzw. Appartements zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. II. )
I) Vertragsschluss
1. Vertragspartner sind das Haus und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Haus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
2. Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt. Sofern der Gast nicht widersprochen hat, spätestens mit Annahme der Leistungen.
3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.( ausgenommen Höhere Gewalt z.b. Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden )
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
Eine Stornierung ist bis zu 28 Tage vor der Anreise kostenfrei möglich. Danach fallen 80 % der Gesamtbuchungssumme als Stornierungsgebühr an. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Leistungen, die auf Optionsbasis reserviert werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung und ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Optionen haben keine Ansprüche auf Reservierungen.
III) An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Zimmer Nr.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen stehen dem Gast gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern eine spätere Anreisezeit nicht avisiert wurde sind Zimmer bis 18:00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Danach hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Ausgenommen sind Reservierungen, die vorausbezahlt sind.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Hotelzimmern ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Hotelzimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
5. Auf den Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung. Parkmöglichkeit ist nicht garantiert. Für eingestellte Fahrzeuge kommt kein Einstellungsvertrag zustande und es wird keinerlei Haftung übernommen.
IV) Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls * höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; * Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; * das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. * der Gast es unterläßt das Hotel unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Inanspruchnahme der Leistungen, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Gast diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
V) Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei. Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen!
VI) Preise und Zahlungen
Es gilt die jeweils aktuelle, veröffentlichte Preisliste. Davon abweichende Preise müssen ausdrücklich vereinbart worden sein. Zahlung sind fällig vor Ort am Sitz des Hotels spätestens am Abend vor der Abreise in bar oder per ec/Maestro-Karte. Es besteht kein Anspruch auf eine andere Form der Zahlung, z.B. durch Kreditkarten, Schecks oder auf Rechnung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Ebenso können Abschlagszahlungen vom Hotel gefordert werden.
VII) Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen z.B. bei Reservierungen von Gruppen durch Reiseveranstalter, Busunternehmer, Agenturen u.s.w. bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung durch beide Vertragspartner. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Das gleiche gilt für AGBs z.B. von Reiseveranstaltern.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch wenn die Zahlung kreditiert wurde. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, ec-Karten, Schecks etc. erfolgen lediglich erfüllungshalber.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01. Januar 2014
Die AGB besteht aus 1 Teilen
1.Teil BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN und ALLGEMEINES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hotel Haus Hubertus, Westerstr. 19, 26757 Borkum , Tim Lehrke
I.) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA) Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen bzw. Appartements zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. II. )
I) Vertragsschluss
1. Vertragspartner sind das Haus und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Haus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
2. Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt. Sofern der Gast nicht widersprochen hat, spätestens mit Annahme der Leistungen.
3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.( ausgenommen Höhere Gewalt z.b. Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden )
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
Eine Stornierung ist bis zu 28 Tage vor der Anreise kostenfrei möglich. Danach fallen 80 % der Gesamtbuchungssumme als Stornierungsgebühr an. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Leistungen, die auf Optionsbasis reserviert werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung und ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Optionen haben keine Ansprüche auf Reservierungen.
III) An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Zimmer Nr.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen stehen dem Gast gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern eine spätere Anreisezeit nicht avisiert wurde sind Zimmer bis 18:00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Danach hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Ausgenommen sind Reservierungen, die vorausbezahlt sind.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Hotelzimmern ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Hotelzimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
5. Auf den Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung. Parkmöglichkeit ist nicht garantiert. Für eingestellte Fahrzeuge kommt kein Einstellungsvertrag zustande und es wird keinerlei Haftung übernommen.
IV) Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls * höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; * Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; * das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. * der Gast es unterläßt das Hotel unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Inanspruchnahme der Leistungen, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Gast diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
V) Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei. Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen!
VI) Preise und Zahlungen
Es gilt die jeweils aktuelle, veröffentlichte Preisliste. Davon abweichende Preise müssen ausdrücklich vereinbart worden sein. Zahlung sind fällig vor Ort am Sitz des Hotels spätestens am Abend vor der Abreise in bar oder per ec/Maestro-Karte. Es besteht kein Anspruch auf eine andere Form der Zahlung, z.B. durch Kreditkarten, Schecks oder auf Rechnung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Ebenso können Abschlagszahlungen vom Hotel gefordert werden.
VII) Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen z.B. bei Reservierungen von Gruppen durch Reiseveranstalter, Busunternehmer, Agenturen u.s.w. bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung durch beide Vertragspartner. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Das gleiche gilt für AGBs z.B. von Reiseveranstaltern.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch wenn die Zahlung kreditiert wurde. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, ec-Karten, Schecks etc. erfolgen lediglich erfüllungshalber.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01. Januar 2014