Borkum –

Die Insel meiner Träume

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Haus Hubertus Borkum und für Veranstaltungen (Stand 15.01.2025)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern, Apartments und Ferienwohnungen (Hotelaufnahmevertrag) sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Haus Hubertus.
  2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Haus Hubertus ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss 

  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Haus Hubertus nach Buchungsanfrage des Kunden zustande. Bei kurzfristigen Anreisen am selben Tag kann der Vertrag auch mündlich bestätigt werden.
  2. Vertragspartner sind das Haus Hubertus und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den Kunden vorgenommen, haftet dieser dem Haus Hubertus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Das Haus Hubertus kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
  4. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Haus Hubertus.

III. Leistungen, Preise, Zahlung 

  1. Das Haus Hubertus stellt die vom Kunden gebuchten und bestätigten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bereit.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise für alle gebuchten und genutzten Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen oder Auslagen des Haus Hubertus gegenüber Dritten, die auf Veranlassung des Kunden erfolgen.
  3. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als sechs Monate und erhöhen sich in dieser Zeit die Preise des Haus Hubertus allgemein, darf der vereinbarte Preis um bis zu 5 % angepasst werden.
  4. Preisänderungen sind außerdem möglich, wenn der Kunde nachträglich die Anzahl der Zimmer, die Aufenthaltsdauer oder den Leistungsumfang ändert und das Haus Hubertus zustimmt.
  5. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren von 5 € pro Mahnung berechnet werden. Ein höherer nachweisbarer Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden.
  6. Das Haus Hubertus behält sich vor, die Bonität des Kunden zu prüfen und bei negativem Ergebnis eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht möglich.

IV. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Haus Hubertus

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn
    • ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde,
    • ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder
    • das Haus Hubertus einer Aufhebung in Textform zustimmt.
  2. Wurde ein Termin für einen kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Termin ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Danach erlischt dieses Recht.
  3. Liegt kein Rücktrittsrecht vor oder wurde es nicht fristgerecht ausgeübt, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet – auch wenn er die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Haus Hubertus rechnet in diesem Fall ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer Weitervermietung an.
  4. Werden die Zimmer nicht weitervermietet, berechnet das Haus Hubertus pauschal 80 % des vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit oder ohne Frühstück) sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen. Der Kunde darf nachweisen, dass ein geringerer oder kein Anspruch besteht.
  5. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist der volle Preis für den gebuchten Zeitraum zu zahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Das Haus Hubertus empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

V. Rücktritt des Haus Hubertus

  • Hat der Kunde ein kostenfreies Rücktrittsrecht (siehe IV), darf auch das Haus Hubertus innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Gäste an den Zimmern interessiert sind und der Kunde seine Buchung trotz Nachfrage nicht bestätigt.
  • Leistet der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig, darf das Haus Hubertus ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
  • Außerdem kann das Haus Hubertus aus wichtigem Grund zurücktreten, zum Beispiel wenn:
    • höhere Gewalt oder andere nicht vom Haus Hubertus zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
    • Zimmer mit falschen Angaben zur Person oder zum Zweck gebucht wurden,
    • die Nutzung den Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährden würde,
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt,
    • eine Ankunftszeit nicht eingehalten wird (siehe VI.3),
    • vereinbarte Pflichten (siehe VII.3) nicht erfüllt werden,
    • sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss erheblich verschlechtern (z. B. offene Rechnungen, keine Sicherheiten),
    • ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, oder Zahlungen eingestellt werden.
  • Das Haus Hubertus informiert den Kunden unverzüglich schriftlich, wenn es vom Vertrag zurücktritt.
  • In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise 

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Apartments bzw. Ferienwohnungen, es sei denn, das Haus Hubertus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Haus Hubertus das Recht, gebuchte Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Haus Hubertus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen dem Haus Hubertus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus Hubertus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr 50% des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Kunden steht es frei, dem Haus Hubertus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Verpflichtungen / Haftung des Kunden 

  • Persönliche Gegenstände, die Gäste ins Haus Hubertus mitbringen, werden auf eigene Gefahr verwahrt. Das Haus Hubertus haftet nicht für Verlust oder Beschädigung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt bestehen.
  • Haustiere sind nicht erlaubt.
  • Im gesamten Haus Hubertus gilt absolutes Rauchverbot.
  • Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste.
  • Die Nutzung von Sauna, Schwimmbad oder anderen Einrichtungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr. Kinder dürfen diese Angebote nur in Begleitung nutzen. Das Haus Hubertus haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die bei der Nutzung entstehen. Sollte einmal etwas nicht funktionieren (z. B. Sauna, Schwimmbad, Geräte), besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung.
  • Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die er selbst, seine Mitreisenden oder Besucher verursachen.
  • Das WLAN darf nicht für illegale Aktivitäten genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.
  • Bei groben Verstößen gegen die Haus-Regeln (z. B. wiederholtes Rauchen, Ruhestörung, Mitbringen von Haustieren) kann das Haus Hubertus die Buchung fristlos kündigen und die Gäste des Hauses verweisen. Eine Preisminderung oder ein Schadensersatzanspruch kann hieraus nicht entstehen.

VIII. Haftung des Haus Hubertus, Verjährung 

  1. Tritt ein Mangel auf, ist dieser unverzüglich zu melden. Ohne Anzeige besteht kein Anspruch auf Minderung.
  2. Das Haus Hubertus haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für andere Schäden haftet das Haus Hubertus nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Hubertus nach den gesetzlichen Vorschriften, maximal bis 3.500 €; für Wertgegenstände bis 800 €. Verluste müssen unverzüglich gemeldet werden. Ein Hotelsafe zur Verwahrung steht nicht zur Verfügung.
  5. Für Weckaufträge, Nachrichten, Post- und Warensendungen wird nicht gehaftet.
  6. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt, ansonsten nach drei Monaten der Fundstelle übergeben.

IX. Schlussbestimmungen 

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB müssen in Textform erfolgen.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Haus Hubertus.
  • Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Haus Hubertus.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.